Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich, Anbieter
(1) Diese Bedingungen gelten für die Aufnahme in den Talent-Pool und die Vermittlungsleistungen der PEA Purpose Empowerment Agency UG (haftungsbeschränkt), Pappelallee 78/79, 10437 Berlin („PEA"), gegenüber selbständigen Auftragnehmer:innen („Freelancer") — natürliche Personen oder Gesellschaften.
(2) Es gelten ausschließlich diese Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Freelancers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, PEA stimmt in Textform zu.
§ 2 Leistung von PEA — Art und Grenzen
(1) PEA betreibt einen kuratierten Pool selbständiger Fachkräfte und vermittelt Kontakte zwischen Freelancern und Auftraggebern. PEA erbringt eine Vermittlungs-/Nachweisleistung.
(2) Kontaktaufnahme zu Projektanfragen. Mit der Aufnahme in den Pool ist es Zweck und Bestandteil der Leistung, dass PEA den Freelancer über die von ihm angegebenen Kontaktwege (E-Mail, Telefon) zu passenden Projekt- und Stellenanfragen kontaktiert. Der Freelancer kann dieser Kontaktaufnahme jederzeit widersprechen bzw. den Pool verlassen (§ 9).
(3) Kein Arbeitsverhältnis, keine Arbeitnehmerüberlassung. Zwischen PEA und dem Freelancer entsteht kein Arbeits-, Anstellungs- oder Arbeitnehmerüberlassungsverhältnis. Der Freelancer wird selbständig und weisungsfrei tätig; das jeweilige Projekt wird durch einen eigenen Vertrag zwischen Freelancer (bzw. dessen Gesellschaft) und Auftraggeber bzw. der einschlägigen Vertragskette geregelt.
(4) Kein Vermittlungserfolg geschuldet. PEA schuldet keinen bestimmten Erfolg, insbesondere keine Projekt- oder Umsatzgarantie. Die Aufnahme in den Pool begründet keinen Anspruch auf Vermittlung.
§ 3 Registrierung und Pool-Aufnahme
(1) Die Aufnahme erfolgt über das Online-Formular. Der Freelancer sichert zu, dass seine Angaben wahr, vollständig und aktuell sind, und aktualisiert sie bei Änderungen.
(2) Der Freelancer ist für seinen selbständigen Status eigenverantwortlich — einschließlich der Vermeidung von Scheinselbständigkeit sowie der ordnungsgemäßen Abführung von Steuern und Sozialabgaben. PEA übernimmt hierfür keine Prüfung oder Haftung.
(3) PEA kann die Aufnahme ohne Angabe von Gründen ablehnen.
§ 4 Profil-Weitergabe
Ein Profil (einschließlich Name und, sofern hochgeladen, Lebenslauf) wird an Auftraggeber und Vermittlungsplattformen nur auf Grundlage der gesonderten Einwilligung des Freelancers und beschränkt auf das für die jeweilige Anfrage Erforderliche weitergegeben (siehe Datenschutzerklärung).
§ 5 Konditionen
Vom Freelancer angegebene Konditionen (insbesondere Tagessatz, Verfügbarkeit) sind unverbindliche Ausgangswerte. Verbindliche Konditionen entstehen erst mit dem jeweiligen Einzelvertrag zum Projekt.
§ 6 Umgehungsverbot
Ergänzend gilt das gesondert vereinbarte Non-Circumvention-Agreement (NCA). Bei Widerspruch geht das NCA in seinem Regelungsbereich vor.
§ 7 Pflichten des Freelancers
Der Freelancer (1) macht wahrheitsgemäße Angaben, (2) hält Zusagen zu Verfügbarkeit/Qualifikation realistisch, (3) unterlässt die Weitergabe seiner Zugangsdaten, (4) beachtet bei Projekten Vertraulichkeit und geltendes Recht.
§ 8 Haftung
(1) PEA haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet PEA nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. PEA haftet insbesondere nicht für Zustandekommen, Inhalt oder Durchführung von Projektverträgen zwischen Freelancer und Auftraggeber.
§ 9 Laufzeit, Pool-Austritt
(1) Das Pool-Verhältnis ist unbefristet und jederzeit ohne Frist durch den Freelancer kündbar, z. B. durch Mitteilung an freelance@pea-global.com oder Widerruf der Einwilligung.
(2) Bei Austritt/Widerruf werden die Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung gelöscht; Nachwirkungen des NCA bleiben im vereinbarten Umfang unberührt.
§ 10 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten regelt die Datenschutzerklärung in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist — soweit zulässig — Berlin.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
(4) Änderungen teilt PEA in Textform mit; es gilt die bei der Aufnahme angezeigte Fassung.